Anspruch auf Betreuungsleistungen für bis zu 200 Euro
Die Betreuung von Dementen ist sehr aufwendig und nervenzehrend. Angehörige sind oftmals mit ihren Kräften am Ende. Da ist es wichtig, von der Betreuung oder Pflege eine Auszeit nehmen zu können. Dies ist seit Mitte 2008 möglich. Denn in das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde ein Passus eingearbeitet, der Angehörigen Mut macht. Als Betreuungsbetrag können seitdem bis zu 200 Euro geltend gemacht werden. Read the rest of this entry »